Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan einer evangelischen Kirchengemeinde, die zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gehört.
Am Ende des Artikels finden Sie eine Liste unseres aktuellen Kirchenvorstandes mit allen Arbeitsschwerpunkten, Beauftragungen der Kirchenvorsteher*innen, sowie die Liste der Vorsitzenden der Ausschüsse. Wenn Sie eine Kirchenvorsteher/eine Kirchenvorsteherin kontaktieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Pfarrer, das Gemeindebüro oder nutzten Sie die Adresse kirchenvorstand@philippus-mainz.de. Setzen Sie bitte den Namen des angeschriebenen KVlers in die Betreffzeile und Ihre Mail wird direkt an sie oder ihn weitergeleitet.
Der Kirchenvorstand entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt. Dafür muss er handfeste Entscheidungen treffen, schließlich geht es häufig um Geld und Gebäude, um Mitarbeitende und um zahlreiche Veranstaltungen der Gemeinde.
Der Kirchenvorstand unserer Philippus-Gemeinde besteht aus aus 17 Mitgliedern sowie den 2 Pfarrer:innen und 2 Jugendmitgliedern der Gemeinde.
Den Vorsitz des Kirchenvorstands bestimmen die Mitglieder durch geheime Wahl, wobei entweder ein Gemeindemitglied oder ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin bestimmt werden kann. Aktuell hat Pfarrer Heiligenthal den Vorstand inne, als Stellvertreterin wurde Katrin Schwörer gewählt.
AUFGABEN DES KIRCHENVORSTANDES
Der Kirchenvorstand verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen und beschließt alle weiteren Personalangelegenheiten. Weiterhin trägt er die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern.
Zu den Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Dabei müssen meist erhebliche Summe treuhänderisch und korrekt verwaltet werden, der jährliche Haushaltsplan umfasst in vielen Gemeinden häufig mehrere Hunderttausend Euro. Außerdem soll das Leitungsgremium die Arbeit derjenigen fördern, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind.
Demokratie von unten: Die Kirchenvorstandswahlen
Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den Kirchengemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind, sie erhalten eine offizielle Wahlbenachrichtigung.
Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan einer evangelischen Kirchengemeinde, die zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gehört.
Am Ende des Artikels finden Sie eine Liste unseres aktuellen Kirchenvorstandes mit allen Arbeitsschwerpunkten, Beauftragungen der Kirchenvorsteher*innen, sowie die Liste der Vorsitzenden der Ausschüsse. Wenn Sie eine Kirchenvorsteher/eine Kirchenvorsteherin kontaktieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Pfarrer, das Gemeindebüro oder nutzten Sie die Adresse kirchenvorstand@philippus-mainz.de. Setzen Sie bitte den Namen des angeschriebenen KVlers in die Betreffzeile und Ihre Mail wird direkt an sie oder ihn weitergeleitet.
Der Kirchenvorstand entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt. Dafür muss er handfeste Entscheidungen treffen, schließlich geht es häufig um Geld und Gebäude, um Mitarbeitende und um zahlreiche Veranstaltungen der Gemeinde.
Der Kirchenvorstand unserer Philippus-Gemeinde besteht aus aus 17 Mitgliedern sowie den 2 Pfarrer:innen und 2 Jugendmitgliedern der Gemeinde.
Den Vorsitz des Kirchenvorstands bestimmen die Mitglieder durch geheime Wahl, wobei entweder ein Gemeindemitglied oder ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin bestimmt werden kann. Aktuell hat Pfarrer Heiligenthal den Vorstand inne, als Stellvertreterin wurde Katrin Schwörer gewählt.
AUFGABEN DES KIRCHENVORSTANDES
Der Kirchenvorstand verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen und beschließt alle weiteren Personalangelegenheiten. Weiterhin trägt er die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern.
Zu den Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Dabei müssen meist erhebliche Summe treuhänderisch und korrekt verwaltet werden, der jährliche Haushaltsplan umfasst in vielen Gemeinden häufig mehrere Hunderttausend Euro. Außerdem soll das Leitungsgremium die Arbeit derjenigen fördern, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind.
Demokratie von unten: Die Kirchenvorstandswahlen
Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den Kirchengemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind, sie erhalten eine offizielle Wahlbenachrichtigung.
Kirchenvorstand
Pfr. Sascha Heiligenthal
Vorsitzender des KVs, die da Zuständigkeiten den Rahmen sprengen, sind diese im der Geschäftsordnung des KVs gelistet. Die GO wird derzeit überarbeitet, ab Juni finden Sie sie im Downloadbereich dieser HP.
Dr. Hanne Battermann
Kirchenmusikalische Ausschuss, Braugruppe, Gemeindebriefredaktion
Tom Becker
Beauftragter ekhn2030, Mitglied der Dekanatssynode, Jugendausschuss, Leitungsteam Konfirmandensegeln, Angebote für Kinder und Jugend, Öffentlichkeitsarbeit,Mitarbeitergewinnung
Eric Beyer
Diakonie und Ökumenebeauftragter, Beauftragter ekhn 2030
Jutta Boffo-Corell
Bauausschuss, Festausschuss
Dorit Engelmann
Mitarbeiterweiterbildung, Braugruppe, Theologische Fragen
Elke Ganser
Festausschuss, Kulturbeauftragte
Urs Matter
Jugendausschuss, Angebote für Kinder und Jugend, Mitglied der Dekanatssynode
Christine Morlok
Festausschuss, Umweltbeauftragte, Gemeindebriefredaktion
Peter Schickle
Bauausschuss, Braugruppe
Dr. Stephanie Schröder- Mann
Kollektenrechnerin, Mitglied der Dekanatssynode, Mitglied des Dekanatssynodalvorstands
Katrin Schwörer
Stellvertretende KV Vorsitzende, Jugendausschuss, Leitungsteam Konfirmandensegeln, Angebote für Kinder und Jugend, stell. Mitglied der Dekanatssynode, Mitarbeitergewinnung, Vorbereitungsgruppe KV Sitzungen
Wolfram Schwarz
Kirchenmusikalischer Ausschuss, Vorsitzender des Stiftungsvorstands
Sibylle Stauder
Festausschuss, Finanzausschuss, Personalbeauftragte, Vorsitzende des Festausschusses
Inge Stenner
Festausschuss
Dr. Joachim Wegener
Festausschuss
Cedric Schneider
Leitungsteam Freizeitangebote, Vorsitzender Jugendausschuss
Simone Egermann
Kontaktpflege (Bretzenheim gestalten), Kinderkirche, Personalausschuss, Beauftragt ekjn2030
Ständige Ausschüsse des Kirchenvorstand und Beauftragung
Klaus Beutel
Vorsitzender des Finanzausschusses
Maren Goschke
Umweltbeauftragte
Andrea Jantzen
Vorsitzende des Kirchenmusikalischen Ausschusses
Gabriele Küster
Mitglied des Stiftungsvorstands
Andrea Licht
Mitglied des Stiftungsvorstands, Jugendausschuss
Elena Kostedde
Kindeswohlbeauftragte
Ulrike Meyer
Sprecherin des Projektchores
Ilena Mohr
Mitglied des Stiftungsvorstands
Katrin Mörixbauer
Mitglied des Stiftungsvorstands
Reinhard Petzold
Vorsitzender des Bauausschusses, Sicherheitsbeauftragter
Walter Sandrock
Mitglied des Stiftungsvorstands
Henning Schwörer
Mitglied des Stiftungsvorstands
Dr. Achim Seip
Kirchenmusikalischer Ausschuss